Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistandschaft, Erziehungsbeistand oder auch Betreuungshilfe richtet sich auf der Grundlage des § 30 SGB VIII an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit dem Ziel zur Unterstützung im Alltagsleben.
Unsere MitarbeiterInnen für die Erziehungsbeistandschaft und die Betreuungshilfe sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten möglichst mit Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und zur Eigenständigkeit fördern.
Ansprechpartnerin: Katja Klose